| Schule | Verlässlichkeit | Vertretung | Kollegium | Leitsätze | Prävention |
Die Grundschule Hohenlockstedt ist eine junge Schule. Sie wurde am 23.8.1972 gegründet, kurz, nachdem die umliegenden bis dahin selbstständigen Grundschulen in Lohbarbek, Schlotfeld und Winseldorf aufgelöst wurden. Die Auflösung dieser wenig gegliederten Landschulen war eine Folge des Generalschulbauplanes, der Ende der 60er Jahre von der Landesregierung aufgestellt und ausgeführt wurde. Die vom Kultusministerium gewünschte Verselbstständigung der Hohenlockstedter Grundschule erfolgte gegen den Willen der Lehrer und der Eltern. Sie wünschten ein Schulzentrum mit Grund-, Haupt- und Realschule unter einer Leitung.
Die Grundschule startete 1972 mit 15 Klassen, 11 Lehrerinnen und einem Lehrer und ca. 480 Schülerinnen und Schülern. Die größte Schülerzahl (537) wurde im Schuljahr 75/76 erreicht. Das ergab einen Durchschnitt von 32 Kindern pro Klasse. Danach sanken die Schülerzahlen bis auf 250 im Schuljahr 1980/81.
Das Schulgebäude, eine alte Kaserne, ca. 1900 gebaut und ab 1946 zur Schule umfunktioniert, befand sich in der Breiten Straße /Ecke Deutsch- Ordens- Straße. Es zeigte in den Jahren 1972 - 75 starke altersbedingte Schäden, so dass zunächst die Aula und später auch einzelne Klassen gesperrt wurden.
Da von der Gemeinde geplant war, den gesamten Schulbereich neu zu bauen, wurde in das alte Gebäude nichts mehr investiert. Es entstanden die Turnhalle für alle Hohenlockstedter Schulen (1973), die Realschule mit Hauptschulteil (1969) und die Gustav- Heinemann- Schule (1971).
Das neue Gebäude der Grundschule wurde 1981 fertiggestellt und eingeweiht. Am Anfang der 90er Jahre zeigte sich, dass das dreizügig ausgebaute Schulgebäude zu klein war. 1994 wurde ein Erweiterungsbau mit sechs zusätzlichen Räumen bezogen.
Am 21.8.1973 wurde der erste Rektor der Grundschule, Herr Reinhard Czinczel, in sein Amt eingeführt. Damit war der letzte Schritt zur Verselbstständigung der Grundschule getan.
Ab 1973 wurde für einige Jahre eine Klasse für zunächst 17 türkische Schülerinnen und Schüler eingerichtet. Sie erhielten Deutsch- und Türkischunterricht.
Der Schulkindergarten kam 1978 dazu und mit dem Einzug in den Neubau konnte ein Lehrschwimmbecken in Betrieb genommen werden. Seitdem erhalten alle Schüler vom Schulkindergarten bis zum 4. Schuljahr Schwimmunterricht.
Das gemeinsame Frühstücken in der Klasse und das Zähneputzen der ersten Schuljahre entstanden durch das an unserer Schule entwickelte Pilotprojekt "Gesundes Frühstück".
1997 wurde das 25jährige Bestehen unserer Schule gefeiert. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Frage, ob eine Verselbstständigung dieser Schule eine richtige oder falsche Entscheidung war, sicherlich Verwunderung ausgelöst, denn für Schüler, Eltern und Lehrerkollegium ist sie schon lange eine feste Institution im Amtsbereich Hohenlockstedt.
Am 31.01.2001 ging Reinhard Czinczel in den Ruhestand; seit dem 01.04.2001 ist Dörte Rusch-Holfort Rektorin der Grundschule Hohenlockstedt.
Nach 2002 wurde die Eingangsphase erweitert und verstärkt differenziert gestaltet. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, diese in ein, zwei oder drei Jahren zu durchlaufen.
Ab dem Schuljahr 2005/2006 wurde diese Schule eine VERLÄSSLICHE GRUNDSCHULE. Dadurch war keine Betreuung durch den Förderverein der Grundschule Hohenlockstedt e. V. mehr nötig. Alle Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen erhalten 20 Unterrichtsstunden, der 3. und 4. Klassen mindestens 25 Unterrichtsstunden (Konzept anliegend).
Nach einem Probedurchlauf wurde die Grundschule Hohenlockstedt mit dem Beginn des Schuljahres 2005/2006 anerkannte Offene Ganztagsschule. Die Arbeit mit etlichen Kooperationspartnern wurden intensiviert (siehe Anlage).
Im Schuljahr 2005/2006 werden an der Grundschule Hohenlockstedt
voraussichtlich 406 Schülerinnen und Schüler in 18 Klassen
von 18 Lehrkräften mit ca. 440 Lehrerstunden unterrichtet. Darin
enthalten sind die Stunden für die Förderung von Kindern
nichtdeutscher Muttersprache.
Wir haben uns aus pädagogischen
Gründen entschlossen, in diesem Schuljahr erneut fünf erste
Klassen einzurichten und werden die bestehenden fünf zweiten
Klassen für ein weiteres Jahr erhalten. Daher kann es sein, dass
in diesen Klassen der Unterricht nicht immer zur ersten Stunde
beginnt, der verlässliche Stundenplan wird aber gewährleistet.
Bei Betreuungsproblemen werden individuelle Lösungen
gesucht!
Die Qualität des Unterrichts muss weiterhin im Vordergrund stehen,
daher soll auf Ergänzungszeiten
(Lehrerarbeitszeit, die nur zur Hälfte angerechnet wird, da sie
keiner besonderen Vor- oder Nachbereitung bedarf) weitgehend
verzichtet werden.
Kernzeiten werden wie folgt aussehen:
| 07.45 Uhr - 08.00 Uhr | Eigenlernzeit unter Aufsicht; individuelle Förderung | |
| 08.00 Uhr - 08.45 Uhr | 1. Stunde | |
| 10 Minuten Pause | ||
| 08.55 Uhr - 09.40 Uhr | 2. Stunde | |
| 09.40 Uhr - 09.50 Uhr | Frühstückspause | |
| 15 Minuten Pause | ||
| 10.05 Uhr - 10.50 Uhr | 3. Stunde | |
| 10 Minuten Pause | ||
| 11.00 Uhr - 11.45 Uhr | 4. Stunde | Bus 11.45/11.50 Uhr |
| 10 Minuten Pause | ||
| 11.55 Uhr - 12.40 Uhr | 5. Stunde | Bus 12.45/12.50Uhr |
| 5 Minuten Pause | ||
| 12.45 Uhr - 13.25 Uhr | 6. Stunde | Bus 13.30 Uhr |
| anschließend | Offene Ganztagsschule | Bus 14.35 Uhr |
In der Regel wird für die 1. und 2. Klassen nach der 4. Stunde, für
die 3. und 4. Klassen nach der 5. Stunde Unterrichtsschluss sein,
Abweichungen sind allerdings möglich, wenn es die
Stundenplangestaltung erfordert.
Da es entsprechend der Planung auch weiterhin einen Bus zur 2. Stunde geben wird, kann es
möglich sein, im Ausnahmefall einzelne Klassen auch erst zur 2.
Stunde kommen zu lassen. Für diese würde der Unterricht
dann nach der fünften oder entsprechend der sechsten Stunde
enden, so dass die -versetzte- Verlässlichkeit gewährleistet
bleibt.
Soweit es uns möglich ist, wird es weiterhin
Arbeitsgemeinschaften geben, die in der 6. Stunde oder im Rahmen der
Offenen Ganztagsschule angeboten werden.
(Basteltage, Bundesjugendspiele, Projekttage, Wander- und
Theaterfahrten, Spieletag, Einschulungstag, ...)
Auch an solchen Tagen wird die Verlässlichkeit gewährleistet sein
müssen. Es stehen also Lehrkräfte jeweils in der Zeit von 07.45 Uhr
bis 12.40 Uhr als Betreuer zur Verfügung für die Kinder, die keine
häusliche Betreuung erhalten können.
Im Jahresterminplan werden wir die besonderen Tage frühzeitig bekannt
geben, so dass die Eltern entsprechende Planungen durchführen
können.
Jeweils vor den besonderen Veranstaltungen ist in den Klassen
abzufragen, welche Kinder für die Betreuung vor oder nach der
Veranstaltung angemeldet werden.
Die Kinder, die keine Betreuung benötigen, kommen jeweils zur
entsprechenden Veranstaltung und gehen danach nach Hause.
Wandertage, Ausflüge, Exkursionen und Theaterfahrten werden von den
Klassenlehrerinnen/-lehrern nach individueller Zeitplanung gestaltet,
jedoch verpflichten sich die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler
im Rahmen der Verlässlichkeit zu betreuen.
Die Unterrichtstage vor den Weihnachtsferien und vor den Sommerferien
sind jeweils Tage mit weitgehendem Klassenlehrerunterricht in der Zeit
von 07.45 Uhr bis 11.40 Uhr. Ein besonderer Tag soll weiterhin der
Ausgabetag der Halbjahreszeugnisse bleiben. Eine gemeinsame Aktivität
wie beispielsweise ein gesundes Frühstück für alle soll durchgeführt
werden.
Es ist weiterhin noch unerlässlich, die Eigenlernzeit bzw. den
gleitenden Schulbeginn individuell auszugestalten und mit den
Arbeitszeiten der Vollzeitlehrkräfte abzustimmen.
Es handelt sich um ein vorläufiges Konzept, welches spätestens in
einem Jahr evaluiert werden muss.
Im Rahmen der Verlässlichen Grundschule dürfen keine der Kernstunden ausfallen und keine Klassen komplett zu Hause bleiben, der vier- oder fünfstündige Unterrichtsvormittag ist zu gewährleisten.
D.h. für etwaige Krankheitsfälle von Lehrkräften, für Fortbildungen oder Sportveranstaltungen, die von Lehrkräften begleitet werden, sind folgende Regelungen vorzunehmen:
Hohenlockstedt, 22.06.2005
Beschluss
der Schulkonferenz
Im Schuljahr 2001/2002 wurden ca. 365 Schüler vierzügig an der
Grundschule Hohenlockstedt unterrichtet. Sie wurden in 17 Klassen von
18 Lehrkräften betreut. Es wurde eine Integrationsklasse geführt.
Seitdem hat sich das Kollegium durch Pensionierungen und Versetzungen teilweise
verändert. Im Schuljahr 2006/2007 unterrichten 19 Lehrerinnen
und 2 Lehrerinnen in Ausbildung die 383 Schülerinnen und
Schüler. Unterstützt werden die Lehrkräfte durch eine
Diplompädagogin, die vom Förderverein der Grundschule
Hohenlockstedt e. V. bezahlt wird, sowie wechselnde Aushilfen auf
1-Euro-Basis.
Der Einzugsbereich umfasst den Ort Hohenlockstedt mit den Ortsteilen Ridders, Hohenfiert, Springhoe und Hungriger Wolf, sowie die Gemeinden Winseldorf, Lohbarbek und Schlotfeld.
In der Schule gibt es 2 Diagnose-/Förderklassen (1 a/2 a), in denen präventiv in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der Gustav-Heinemann-Schule gearbeitet wird, und 3 Integrationsklassen (3 a/4 a/4 b) mit Unterstützung durch die Gustav-Heinemann-Schule (siehe Anlage). Die Klassengrößen bewegen sich mit Ausnahme dieser Klassen zwischen 19 und 27 Schülerinnen und Schülern.
Eine enge Zusammenarbeit mit vielen Kooperationspartnern soll weiter ausgebaut werden.
Das Kollegium der Grundschule legt den Schwerpunkt auf einen
musisch- sportlichen Unterricht. Unterrichtsfächer aus diesem Bereich
werden von Kürzungen möglichst ausgeschlossen. So weit es geht, werden
Arbeitsgemeinschaften für Musik (Orff, Chor, Flöten), Theater und
Kunst eingerichtet.
Dermusisch-künstlerische Bereich wurde z. T. vernachlässigt,
soll aber wieder im Rahmen von Projekten in der Offenen
Ganztagsschule ausgebaut werden.
Das Schulleben wird gestaltet durch:

Unsere Schule soll geprägt sein durch eine lernfreundliche Atmosphäre und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schülern - Lehrern - Eltern.
Die 2001/2002 festgelegten Schwerpunkte wurden bearbeitet und weitgehend evaluiert. Dazu gehörte die Gestaltung des Schulhofes (durch den Neubau ist der Schulhof leider kleiner geworden), die Gestaltung der Eingangsphase und der Aufbau des Fördervereins der Grundschule Hohenlockstedt e. V. mit Betreuter Grundschule.
Neue Schwerpunkte sind:
Ab 2005/2006:
Bei der Anmeldung an der Grundschule Hohenlockstedt werden alle Einschulungskinder zu einem Einzelgespräch gebeten. Rektorin oder Konrektorin sowie speziell beauftragte Lehrkräfte verwickeln die Kinder in ein Gespräch und testen dabei das Sprach- und Sprechverhalten. Außerdem werden Kenntnisse zu den Bereichen Mengen, Formen und Farben, Gedächtnis, Denkvermögen, detailbeachtende Wahrnehmung und Fein- und Grobmotorik abgefordert.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Schulärztin erfolgt die Entscheidung über die Teilnahme an einer SPRINT-Maßnahme (Sprachintensivförderung vor Schulbeginn).
Bei vermutetem Förderbedarf erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Förderzentrum und die Absprache über das weitere Vorgehen zur Prävention und Inte-gration.
Grundsätzlich gilt, dass alle Kinder zunächst in die Eingangsphase der Grundschule Hohenlockstedt aufgenommen werden sollen. Dort sollen die erweiterten pädagogischen Möglichkeiten zur Differenzierung und Individualisierung zunächst ausgeschöpft werden.
Die Lehrkräfte des Förderzentrums unterstützen hier bereits die Arbeit der Grundschullehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler erhalten erste kleine Lernpläne und individuellen Unterricht. Möglich ist auch, die Kinder mit vermutetem Förderbedarf in einer kleineren Klasse zusammen zu fassen und dort abwechselnd von Lehrkräften der Grundschule und des Förderzentrums unterrichten zu lassen. So wird eine Diagnose angebahnt und die entsprechende Förderung aufgenommen.
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum kann so möglicherweise auf die formale Feststellung des Förderbedarfs im Bereich -Lernen- zunächst verzichtet werden.
Bei den anderen vermuteten Förderschwerpunkten -Sprache-, -emotionale und soziale Entwicklung-, -geistige Entwicklung-, -körperliche und motorische Entwicklung-, -Hören-, -Sehen- und -Unterricht von Schülern mit autistischem Verhalten- müssen genaue Absprachen mit allen Beteiligten getroffen werden.
In den Schuljahren 2005/2006 und 2006/2007 wurden jeweils kleine Klassen zur besseren Diagnose und Förderung gebildet. Lehrkräfte aus beiden Schulen waren verantwortlich.
Im ersten Jahr stellte sich die Zusammensetzung als recht problematisch heraus. Drei Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf sowie zwei vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder besuchten die Klasse zusammen mit anderen auffälligen Kindern. Hier war die Arbeit ausgesprochen schwierig, da das Sozialverhalten der Kinder sehr schlecht ausgebildet war und für das entsprechende Training viel Zeit aufgewendet werden musste. Darunter litt zeitweise der Lernerfolg.
Nach einem Jahr wechselten einige Kinder auf Elternwunsch in Parallelklassen, um dort am Regelunterricht teilzunehmen. Hier zeigten sich weitere Schwierigkeiten, so dass über die weitere Beschulung individuell nachgedacht werden muss. Auch gilt es zu überlegen, wie lange diese kleine Klasse weitergeführt werden soll (3 oder 5 Jahre).
Im zweiten Jahr zeigte sich die Zusammensetzung als gelungener. Die Akzeptanz unter den Eltern war besser, Sozialverhalten und Lernverhalten der Kinder waren angemessener.
Wird ein Kind im Verlauf der Grundschulzeit im Bereich -Lernen- durch Leistungsversagen auffällig, sollte zunächst ein Lernplan/Förderplan in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften des Förderzentrums und den Eltern erstellt werden. Individuelle, differenzierte Förderung muss folgen.
Falls sich weiterhin erhebliche Leistungsmängel manifestieren und ein sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet wird, soll ein sonderpädagogisches Gutachten unter Einbeziehung des Lernplanes erstellt werden.
Die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf besuchen dann hier an der Grundschule in der Regel ab Klasse 3 eine Integrationsklasse, die aus der Diagnose-/Förderklasse 1./2. entsteht. Dabei ist unerlässlich, die Kinder von Anfang an genau zu beobachten, um Klassenwechsel zu vermeiden und möglichst von Beginn an eine geeignete Zuordnung vorzunehmen. Ausnahmen wird es allerdings immer geben, da einige Auffälligkeiten sich erst im Lauf der Schulzeit zeigen werden, manche auch erst nach der Eingangsphase.
Laut Schulkonferenzbeschluss an der Grundschule Hohenlockstedt erhalten die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein Berichtszeugnis. Für das Zeugnis sind die Lehrkräfte der Grundschule und des Förderzentrums zuständig. Nur bei absolut zielgleichem Unterricht kann eine Note erteilt werden.
Dieses Schulprogram wurde im März 2007 aktualisiert. Das vorige Schulprogram gibt es hier.